Pressefreiheit vs. Geschäftsgeheimnisse

 30. April 2015

Die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen soll neu geregelt werden. Doch die vorgesehenen Änderungen beinhalten sehr bedenkliche Bestimmungen und hätten gravierende Auswirkungen auf BetriebsrätInnen und JournalistInnen.

 

Harte Fronten im EP

 

Vergangene Woche wurde gegen eine weitere Person im Rahmen der LuxLeaks-Steueraffäre Anklage erhoben. Diesmal wird einem französischen Journalisten die Weitergabe von Informationen vorgeworfen, die er von einem ehemaligen Mitarbeiter der Rechnungsprüfer erhalten haben soll.

 

Da derzeit auch ein umstrittener Vorschlag der Europäischen Kommission zu den Geschäftsgeheimnissen vorliegt, wurde darüber im Plenum des Europäischen Parlaments heftig diskutiert. Fraktionsübergreifend steht der Schutz der Pressefreiheit sowie des Rechts auf Information und Konsultation im Vordergrund. Informanten, die Informationen von öffentlichen Interesse liefern sollen geschützt und nicht verfolgt werden.

 

Schutz von Whistleblowern

 

Whistleblower sind Personen, die wichtige Informationen für die Allgemeinheit aus geheimen Zusammenhängen an die Öffentlichkeit bringen. Sowohl JournalistInnen, als auch VerterterInnen des Betriebsrates haben das Recht, ihre Quellen zu schützen. Gerade JournalistInnen sind bei ihren Recherchen oft auf die Hilfe der sogenannten Whistleblower angewiesen, um Missstände wie bei LuxLeaks aufzudecken.

 

Eine solche Klage würde ernsthafte Auswirkungen auf den investigativen Journalismus haben, da sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information kollidieren. Mir ist besonders wichtig, dass auch die BetriebsrätInnen geschützt werden müssen. Ihr Recht auf Konsultation und Information darf keinesfalls beeinträchtigt werden.