Menschenrechte & Rechtsstaatlichkeit in Polen

 18. September 2020

Immer häufiger missachtet die polnische Regierung Menschenrechte. Sie befeuert aktiv Hass und Ausgrenzung gegen LGBTIQ-Personen und zunehmend auch gegen Frauen. Dadurch gefährdet sie das Leben von Menschen, die ohnehin schon häufiger von Gewalt bedroht sind. Sie leben in ständiger Angst, weil sie sich in der Öffentlichkeit nicht sicher fühlen können und werden ohne Schutz von ihrer Regierung zurückgelassen. Die polnische Regierung verletzt dadurch unsere europäischen Werte. Sie verletzen die Rechte von LGBTIQ-Personen, die Rechte von Frauen, die Rechte von Menschen ganz allgemein. Aber jeder Mensch muss ein sicheres und selbstbestimmtes Leben ohne Angst führen können.

Die polnische Regierung weigert sich den Aufrufen nach mehr Schutz für Frauen und LGBTIQ-Personen nachzukommen. Deshalb ist es höchste Zeit über finanzielle Kürzungen zu reden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, darf keinen Cent finanzielle Unterstützung mehr bekommen. Das künftige EU-Budget muss daher einen sogenannten ‚Rechtsstaatlichkeitsmechanismus‘ enthalten, der genau das ermöglicht. Die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsstaaten darf unter keinen Umständen toleriert werden. Unsere Gesellschaft lebt von Vielfalt und diese müssen wir bewahren. Der Schutz von Grundrechten ist innerhalb der Europäischen Union keine Option, sondern Pflicht!