„LuxLeaks“- Sonderausschuss beschlossen

 13. Februar 2015

Am Donnerstag, dem 12. Februar, wurde im Europäischen Parlament die Einrichtung des „LuxLeaks“-Sonderausschusses beschlossen.In Europa darf es keinen Platz mehr für staatlich organisierte Steuervermeidung geben.

 

Ich wurde für die SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament als Mitglied im „Sonderausschuss zu Steuerabsprachen und Maßnahmen ähnlicher Art oder mit vergleichbaren Folgen“ berufen. Dieser Sonderausschuss wird sich in den kommenden sechs Monaten mit den Praktiken im Bereich verbindlicher Steuerauskünfte und verbotenen staatlichen Beihilfen beschäftigen und einen abschließenden Bericht vorlegen. Der Sonderausschuss wurde anlässlich der Steuerabsprachen multinationaler Konzerne in Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Irland eingesetzt. Einmal mehrzeigt sich, dass wir mit unserer Forderung nach mehr Strengebei der Regulierung der Wirtschaftsprüfer richtig gelegen sind. Dabei geht es um Unternehmen wie PwC, Deloitte, Ernst&Young und KPMG, die gemeinsam mit Konzernen offenbar sehr kreativ sind, wenn es um Steuervermeidung geht. Im EU-Parlament verlangten wir SozialdemokratInnen, dass Wirtschaftsprüfer höchstens sieben Jahr ein Unternehmen betreuen dürfen, um Abhängigkeiten zu vermeiden. Konservative und liberale Kräfte haben dieses Ergebnis auf 20 Jahre abgeschwächt. Ohne deren Steuertricksereien wäre es nie zu „LuxLeaks“ gekommen.

 

Steuerdumping verunmöglichen

 

Wir möchten nicht nur die bisherigen Praktiken kritisch aufarbeiten, sondern Steuerdumping mit staatlicher Unterstützung in Zukunft unmöglich machen. Dazu sollte ein Maßnahmenbündel eingeführt werden, das etwa Schwarze Listen für bestimmte Konzerne umfasst oder auch die Regelung, dass Finanzinstitute vollständig bekanntgeben müssen, in welchem Land sie wie viel Geld verdient und Steuern bezahlt haben.

 

Gleichzeitig zum Sonderausschuss wird der Wirtschafts- und Währungsausschuss einen Bericht zu konkreten Gesetzesvorschlägen verfassen. So können wir den erforderlichen Druck auf die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ausüben. Es muss geklärt werden, wieweit die Mitgliedstaaten aktiv dazu beigetragen haben, dass die Unternehmen ihre Gewinne künstlich verlagern konnten. Steuerrecht ist nach wir vor nationalstaatlich geregelt, und jedes Land hat ein anderes Steuersystem. Trotz all dieser Unterschiede muss aber ein Prinzip klar sein: Gewinne sind dort zu besteuern, wo sie erwirtschaftet werden!