Europäischer Schutz von WhistleblowerInnen nimmt erste Hürde

 6. Oktober 2017

Im zuständigen Rechtsausschuss haben wir Montagnacht diese Woche den Forderungskatalog zum Schutz von HinweisgeberInnen abgestimmt. Diese mutigen Menschen müssen europaweit vor Strafverfolgung geschützt werden. Sie decken Missstände in Unternehmen, Institutionen oder Behörden auf, aber müssen oftmals mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Sie sind meist ArbeitnehmerInnen und JournalitsInnen, die ihren Arbeitsplatz, ihre Reputation und ihre Existenz riskieren, um illegitimes und dem öffentlichen Interesse schadendes Verhalten ans Licht zu bringen.
Es ist eine Schande, dass in Europa die Mutigen in einigen Ländern vor Gericht landen, während die Steuertricksereien der Multis unbestraft bleiben. Unsere demokratische Gesellschaft braucht tapfere AufdeckerInnen. Dafür müssen sich WhistleblowerInnen vor allem sicher fühlen. Wir SozialdemokratInnen kämpfen im EU-Parlament dafür, dass die Weitergabe von Informationen straffrei sein muss – wenn diese unter öffentliches Interesse fallen und die WhistleblowerInnen in gutem Glauben gehandelt haben.

 

Im Rechtsausschuss haben wir diese Woche unsere Forderungen an die Kommission festgelegt. Wir fordern die Europäische Kommission auf, vor Ende des Jahres einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz von WhistleblowerInnen vorzulegen. In der Abstimmung konnten wir SozialdemokratInnen die meisten Forderungen ohne Unterstützung der EVP-Fraktion durchsetzen. Zu hoffen bleibt, dass auch die ÖVP-Abgeordneten sich in den kommenden Plenarabstimmungen für die Unterstützung dieses Forderungskatalogs und den europaweiten Schutz dieser mutigen Menschen, entscheiden.

 

In diesem Video seht ihr, wieso der Schutz von WhistleblowerInnen so wichtig ist.