SPÖ-EU-Delegationsleiterin fordert klaren EU-Rechtsrahmen und eigene Richtlinie für HinweisgeberInnen
„Die Panama Papers haben die wichtige Funktion von WhistleblowerInnen für unsere Gesellschaft einmal mehr deutlich gemacht. Mit dem Aufdecken von illegitimen oder illegalen Aktivitäten handeln sie im allgemeinen öffentlichen Interesse. WhistleblowerInnen geben Informationen über Unrechtmäßigkeiten an die Öffentlichkeit weiter und riskieren dabei oft ihre eigene Anstellung, Reputation oder sogar ihre Freiheit. Umso wichtiger ist es, ihren Schutz vor Strafverfolgung im EU-Recht festzuschreiben“, betont Evelyn Regner, Delegationsleiterin der SPÖ im Europäischen Parlament. Im Straßburger Plenum wurde heute Mittag die Richtlinie zur Neuregelung von Geschäftsgeheimnissen mehrheitlich angenommen. „Darin ist der Schutz von WhistleblowerInnen erstmals EU-weit festgehalten“, so Regner am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
„Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission war alles andere als zufriedenstellend. Uns SozialdemokratInnen ist es allerdings in den monatelangen Verhandlungen gelungen, viele wichtige Punkte im Text zu verändern und die Interessen der Beschäftigten, BetriebsrätInnen und JournalistInnen zu schützen“, erklärt Regner. Schließlich sei eine Balance geglückt: „Unternehmen können sich darauf verlassen, dass etwa Informationen über Verfahren, Formel oder Bezugsquellen geschützt sind. Gleichzeitig darf dieses Recht nicht über das notwendige Maß hinaus genutzt werden darf – somit gilt ein besonderer Schutz für Beschäftigte und WhistleblowerInnen“, so Regner.
Die Abgeordnete bedauert die Vielzahl an Falschmeldungen, die in den letzten Tagen von anderen Parlamentsfraktionen gestreut wurden und unterstreicht, dass die Richtlinie nicht nur die AufdeckerInnen von illegalen Aktivtäten schützt, sondern auch WhistleblowerInnen, die illegitimes Verhalten veröffentlichen. „Wir haben monatelang zusammen an der Verbesserung der Richtlinie gearbeitet und wirkliche Erfolge erzielt. Nun Falschmeldungen zu streuen, ist ärgerlich. Sowohl WhistleblowerInnen als auch JournalistInnen sind klar vom Anwendungsbereich der Geschäftsgeheimnisse-Richtlinie ausgenommen“, betont die SPÖ-EU-Delegationsleiterin.
„Aktuelle Fälle von Strafverfolgung gegen JournalistInnen nach nationalem Recht zeigen jedoch, dass die Geschäftsgeheimisse-Richtlinie nicht genug sein wird. Ich unterstütze daher die Schaffung eines klaren EU-Rechtsrahmens zum Schutz all jener, die Unrechtmäßigkeiten im Interesse der Allgemeinheit aufdecken und fordere die EU-Kommission dazu auf, eine eigene Richtlinie zum Schutz von HinweisgeberInnen zu erarbeiten“, betont Regner, Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion (S&D) im Rechtsausschuss.