Erster Schritt für Gewaltschutz getan, es bleibt noch viel zu tun!

 8. Februar 2024

Rechte und liberale Regierungen stellen sich gegen Vergewaltigung als Straftatbestand

Gestern Abend haben sich die Verhandlungsteams des EU-Parlaments und des Rates auf eine Einigung über das Gewaltschutzgesetz verständigt, das die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen ins Zentrum rückt. Evelyn Regner, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments und Mitglied im Gleichstellungsausschuss, sagt: „Wir haben eine deutliche Verbesserung für die realen Lebensumstände vieler Frauen in der ganzen EU auf den Weg gebracht und viel erreicht für Frauenrechte und gegen systemische Gewalt gegen Frauen. Gleichzeitig ist dieses Ergebnis ein wichtiges Zwischenergebnis. Es setzt ein wichtiges Zeichen, dass Gewalt keine Privatsache ist, sondern der Staat Maßnahmen dagegen setzen muss. Im Jahr 2024 hat immer noch eine von drei Frauen EU-weit in ihrem Leben entweder physische oder sexuelle Gewalt erfahren müssen. Das wollen wir ändern, indem wir einen starken Fokus auf Gewaltprävention legen und gleichzeitig einen auch einen umfassenderen Schutz für Kinder, die Gewalt beobachten, einfordern. Auch das Verbot von Zwangsehen und weiblicher Genitalverstümmelung ist mit diesem Gesetz endlich schwarz auf weiß festgeschrieben. Eine weitere Errungenschaft ist die erstmalige Regelung von Online-Gewalt, von der auch vor allem Frauen betroffen sind. Beispielsweise ,Cyber-Stalking‘, Mobbing im Internet, die Weitergabe von intimen oder manipulierten Bildern, das Versenden von sogenannten ,Dick Pics‘, sowie die Aufstachelung zu Hass oder Gewalt wird künftig EU-weit unter Strafe gestellt.“

Regner sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf: „Gerne wären wir auch noch viel weitergegangen. Eine unserer zentralen Forderungen, Vergewaltigung als Strafbestand EU-weit zu kriminalisieren, wurde leider von rechten und liberalen Regierungen im Rat verhindert. Das ist ein herber Rückschlag. Aber wir geben nicht auf und werden alles tun, dass in den nächsten fünf Jahren, bis zur Revision der Richtlinie, ein Umdenken bei allen Mitgliedsstaaten einsetzt und sich ein konsensbasierter Ansatz, insbesondere für sexuelle Akte, auf nationaler Ebene weiter etabliert. Hier bleibt noch viel zu tun, aber ich bin bereit diesen Kampf weiterzuführen – denn für mich steht fest: ‚Nur ja heißt ja‘ und diesen Grundsatz müssen wir endlich in geschriebenes Recht einzementieren!“