Erster Schritt für eine schlagkräftige Arbeitsmarktbehörde

 26. Oktober 2018

Im Rechtsausschuss wurde diese Woche der Bericht zur EU-Arbeitsmarktbehörde abgestimmt. Mit meinen Änderungsanträgen und durch die Verhandlungen haben wir einen ersten wichtigen Schritt für ein Ende von Lohndumping gesetzt.

Zur Erinnerung: Auf Druck von uns SozialdemokratInnen und GewerkschafterInnen hat die Kommission im Frühjahr dieses Jahres einen Gesetzesvorschlag für eine Europäische Arbeitsmarktbehörde vorgelegt. Die Behörde soll die Einhaltung von Lohn- und Sozialvorschriften bei grenzüberschreitenden Arbeiten sicherstellen. Arbeiten für eine Firma in Österreich rumänische Bauarbeiter, dann soll in Zukunft die Europäische Arbeitsmarktbehörde die rechtmäßige Bezahlung und Einhaltung der Sozialvorschriften gewährleisten und mit den nationalen Behörden kooperieren. Bisher ist es nämlich so, dass die nationalen Kontrollinstrumente zur Überprüfung von Entsendungen an ihre Grenzen stoßen. Konzerne nutzen die Lohnunterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten aus und versuchen mit dubiosen Tricks Arbeits- und Sozialstandards auszuhebeln. Lohn- und Sozialdumping nimmt massiv zu. Deswegen brauchen wir diese europäische Behörde, um Missbrauch und Umgehung von Arbeitsrecht angemessen und wirksam zu bekämpfen. Es ist absurd, dass es eigene Behörde zur Kontrolle der Rechte der Banken, nicht aber zur Kontrolle der Rechte der Beschäftigten in Europa gibt.

Damit die Arbeitsmarktbehörde wirklich schlagkräftig wird, müssen wir im Europaparlament beim Gesetzesvorschlag der Kommission noch nachschärfen. Die Behörde muss mit klaren Durchsetzungsrechten ausgestattet werden. Alles andere wäre eine vergebene Chance für einen faireren Arbeitsmarkt. Nur so können wir effektiv gegen Lohn- und Sozialdumping vorgehen. Denn dort wo die nationalen Behörden an ihre Grenzen stoßen, muss die neue Behörde zur Durchsetzung in einem anderen Land ergänzend als Schlichtungsstelle tätig werden können.

Erste Schritte dafür sind mir in der Abstimmung im Rechtsausschuss diese Woche gelungen. Der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping wurde als Ziel der Arbeitsmarktbehörde erstmals verankert. Außerdem konnte ich in den Verhandlungen durchsetzen, dass die SozialpartnerInnen voll eingebunden werden. Um die Arbeitsmarktbehörde mit mehr Durchsetzungsrechten auszustatten, konnte ich durchsetzen, dass die Behörde Streitfälle zwischen Mitgliedstaaten auch schlichten und bindende Entscheidungen im Mediationsverfahren treffen kann. Noch im November kommt es zur Abstimmung im Beschäftigungsausschuss und danach im Plenum. Wir im Europaparlament arbeiten also auf Hochtouren an der Arbeitsmarktbehörde.

Aber was passiert in den Mitgliedsstaaten? Österreich hat gerade den Ratsvorsitz inne und hätte die Möglichkeit hier aktiv die Verhandlungen voranzutreiben. Doch obwohl Österreich, geografisch im Herzen Europas, am stärksten von Lohn- und Sozialdumping betroffen ist, passiert nichts. „Keine Priorität“ ist von Seiten Schwarz-Blau zu hören. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Die Arbeitsmarktbehörde muss kommen – und am besten nach Österreich.

 

Factsheet – Europäische Arbeitsmarktbehörde