Bericht für neues EU-Gesellschaftsrecht – ArbeitnehmerInnen besser schützen
Evelyn Regner ist Chefverhandlerin des EU-Parlaments und präsentiert heute im Rechtsausschuss des Europaparlaments ihren umfassenden Bericht mit 133 Änderungsanträgen zur Richtlinie. Es geht um neue Regeln, nach denen Unternehmen künftig ihren Sitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen können. Im April hat die EU-Kommission nach öffentlichem Druck insbesondere der Gewerkschaften und einem alarmierenden EuGH-Urteil ein Paket für Regeln über die Unternehmensmobilität vorgelegt.
„Unternehmen müssen dort registriert sind, wo sie auch wirtschaftlich tätig sind, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften und wo sie ihre ArbeitnehmerInnen beschäftigen. Wenn der Sitz eines Unternehmens verlegt werden soll, braucht es triftigere Gründe als reine Steueroptimierung oder das Umgehen von ArbeitnehmerInnen-Standards. Gerade die Beschäftigten brauchen aufgrund ihres berechtigten Interesses, gesicherte Mitsprache wenn ein Unternehmen abwandert. Es ist die Belegschaft, deren Jobs und Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen bedroht werden“, so Evelyn Regner und ergänzt: „Ich setzte mich dafür ein, dass wir ein Unternehmensrecht in der EU bekommen, mit dem die ArbeitnehmerInnen und ihre Rechte gestärkt werden. Wenn Unternehmen immer mobiler werden, stehen Millionen von Jobs massiv unter Druck. Umso demokratischer muss das Mitspracherecht der Beschäftigen ausgestaltet sein.“
Bisher hat es gar keine Regeln für die Sitzverlagerung von Unternehmen von einem in den anderen EU-Staat gegeben. Unternehmen mussten die Firma in einem Land auflösen und im anderen neu gründen und haben dabei ihre Rechtspersönlichkeit verloren. Ein fehlender Rechtsrahmen hat den Wildwuchs an Briefkastenfirmen in den letzten Jahrzehnten massiv befördert, betont die SPÖ-Europapolitikerin. „Spätestens seit den Enthüllungen der Paradise Papers wissen wir, wie groß die Notwendigkeit für klare Regeln für Unternehmen ist. Wenn nur der Briefkasten das Land verlässt, kann nicht von einer Sitzverteilung die Rede sein. Deshalb soll eine echte wirtschaftliche Tätigkeit im Registrierungsstaat erforderlich sein. Es muss Schluss damit sein, dass sich Unternehmen per Mausklick die günstigste Rechtsordnung für jeden Bereich zusammenkaufen können. Während Konzerne die Steuersysteme der Mitgliedstaaten gegeneinander ausspielen, wird auch der Sozialabbau vorangetrieben. Unternehmensmobilität darf nicht auf Kosten unserer hohen Standards im ArbeitnehmerInnenschutz gehen. Dazu gehört auch die Mitbestimmung im Unternehmen. Beim Schutz der Rechte der ArbeitnehmerInnen war der Kommissionsvorschlag lückenhaft, deshalb schärfen wir im Rechtausschuss des EU-Parlaments nach“, sagt SPÖ-EU-Delegationsleiterin Regner.