Neue Vorschriften für Lohntransparenz ab heute wirksam – Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit für Umsetzung
Ab heute ist die Lohntransparenzrichtlinie rechtswirksam. Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner hat diese Richtlinie für die sozialdemokratische Fraktion verhandelt, sie sieht darin „einen gleichstellungspolitischen Meilenstein für die gesamte Gesellschaft. Es handelt sich um einen der zentralen sozialdemokratischen Erfolge der laufenden Legislaturperiode.“
„Alle EU-Unternehmen müssen Beschäftigte künftig transparent über Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit informieren. Mitgliedstaaten müssen diese Daten sammeln und öffentlich aufbereiten. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle 5 Prozent übersteigt, müssen von Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten außerdem wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um die Lücke zu schließen. Ansonsten drohen hohe Strafen“, erklärt Regner.
„Die Lohn- und Pensionsschere klafft in ganz Europa, in Österreich ist sie besonders groß. Die Mitgliedstaaten schauen dieser Entwicklung seit Jahrzehnten zu, die EU handelt. Die neue Richtlinie wird einen großen Beitrag für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen leisten. Denn am Ende des Tages wird mehr im Geldbörserl sein – zu Recht. Endlich bekommen Frauen das gezahlt, was ihnen zusteht! Wenn es um Fortschritte für Frauen und die Gleichstellung geht, können sich die Menschen auf die EU verlassen“, so Regner.